Und immer an den Datenschutz denken!
Wie meine Leser wissen, bin ich beim Thema Datenschutz sensibel. Leider sind das nicht alle:
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ – ein Grundsatz, der auch in der Hotellerie gilt. Geldbußen von bis zu 250.000 Euro drohen Hoteliers, die sich bei der Sammlung und Nutzung von Gästedaten nicht an die geltenden Datenschutzbestimmungen halten.
[ … ]
Jegliche Informationen über Interessen, Vorlieben und Freizeitaktivitäten von Gästen, die im Zuge von Service- und Marketingmaßnahmen gesammelt werden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung. Liegt diese nicht vor, gelten die Daten als unrechtmäßig erhoben und dürfen, sollte dies bei einer Kontrolle entdeckt werden, anschließend nicht mehr verwendet werden. Hotels sollten die Einwilligungserklärung deshalb standardmäßig in den Anmeldeprozess integrieren, rät Selk.
[ via: AHGZ ]
Tja, und genau zu dieser Frage hatte ich mir damals Antworten erhofft.
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