Opt-In für Tracking umsetzen
Genau so:
In der Frage, wie verhaltensbezogene Werbung datenschutzkonform umgesetzt werden kann, bestehen die europäischen Datenschützer weiter auf ein Opt-In-Verfahren. Demnach darf ein Tracking-Cookie nur gesetzt werden, nachdem ein Nutzer diesem speziellen Cookie explizit zugestimmt hat.
Websitebetreiber müssen einen Nutzer fragen, bevor sie bei ihm einen Cookie platzieren, sagt die Artikel-29-Datenschutzgruppe.
[ via: golem.de ]
Angesichts der Aber-Milliarden, die Facebook&Co. für das ganze Geraffel ausgeben, sollte das nun wirklich kein Problem darstellen.
Ende des Facebook-Experiments
Doch, es gibt eine Facebook-Seite von mir, genauer gesagt, der Speisekarten-Seite. Die wird aber nur sehr stiefmütterlich behandelt. Und jetzt ist auch der Like-Button hier wieder verschwunden. Nicht deswegen, aber auch. ;-)
PS1: Gesehen? Die Seite mit dem verlinkten Bericht enthält einen Like-Button ;-)
PS2: Mal sehen, wann es den +1-Button erwischt.
Das Web vergisst nichts und niemanden!
Wer wissen möchte, warum ich seit Jahren darauf hinweise, dass die moralisch-ethischen Konsequenzen der „totalen Vernetzung“ noch gar nicht durchdacht sind (und das Web daher mit Vorsicht zu genießen ist), der sollte diesen Eintrag von Stefan Niggemeier sorgfältig lesen.