Genuss von Tabakwaren
Langsam, aber stetig füllt sich die Speisekartensammlung in Blog-Form. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Blog-Einträge mit Datum des jeweiligen Restaurantbesuches gemacht werden, d. h. teilweise sehr weit in der Vergangenheit liegen können. – Aus der Karte des Betriebs von Juan Amador in Langen stammt dieser Ausschnitt:
Während des Menüs bitten wir Sie, auf den Genuss von Tabakwaren zu verzichten. Herzlichen Dank.
Die Karte stammt aus der Zeit vor dem gesetzlichen Rauchverbot in Deutschland. Erinnert sich noch jemand an diese Zeit? Ich für meinen Teil freue mich übrigens mittlerweile manchmal heimlich, wenn ich etwas Tabakduft in die Nase bekomme. Nicht während eines Menüs, aber gerne im Anschluss. – Wer erinnert sich sonst noch an die Zeit vor dem Rauchverbot? Wie wäre es, wenn man sich mal wieder diesem Genuss hingeben dürfte – in entspannter Atmosphäre, nach einem köstlichen Mahl?
Nicht Gegessenes bezahlen – ein neuer Trend?
Das Lebensmittelverschwendung in der Gastronomie vermeidbar ist, sollte allen klar sein. Das Hotel Schwarzer Adler in Moers-Schwafheim geht jetzt „etwas radikalere Wege“ beim Umgang mit Gästen, die beim All-you-can-eat-Gambas-Abend über die Stränge schlagen:
Bitte bestellen Sie nur so viel, wie Sie essen können.
Nicht angegessene, nachbestellte Gambas werden mit € 10,00 berechnet.
[ via: Hotel Schwarzer Adler ]
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Formulierung auf der Karte wasserdicht (im rechtlichen Sinne) ist. Und der ein oder andere Gast wird seine Reste ggf. unter dem Salat verstecken ;-) Trotzdem halte ich die Ankündigung, nicht Gegessenes zu berechnen, erst einmal für einen mutigen Schritt. Ob das gleich ein Trend wird, bleibt natürlich abzuwarten. Über Erfahrungsberichte dazu würde ich mich freuen ;-)
Speisekarten richtig schreiben – Impressum
Angeregt durch einen meiner Leser ein funktionaler Hinweis: Jede Karte sollte einige Angaben enthalten, anhand derer man Karte und Betrieb bzw. Ereignis auch im Nachgang noch identifizieren kann:
- Name des Betriebes oder Anlass des Ereignisses.
- Adresse, Kontaktdaten und Öffnungszeiten (bei Betrieben).
- Datum – des Anlasses oder der Erstellung.
Mit diesen Angaben wird die Karte zum Erinnerungsstück und zum Werbeträger. Leider fehlen sie jedoch viel zu häufig.
PS: Für die Besserwisser unter uns: Nach DIN5008 bzw. ISO8601 werden numerische Daten im Format „jjjj-mm-tt“ notiert. Die DIN trägt allerdings nicht umsonst den umgangssprachlichen Titel „Büroschreibregeln“. Bei anlassbezogenen Karten würde ich daher das ebenfalls zulässige alphanumerische Format empfehlen, z. B. „1. Februar 2012“.