Archivieren oder entsorgen?
Eingetragen am 2008-01-05 11:48 von Thorsten Sommer unter #blogging.
Speisekarten sind im Rahmen des § 147 der Abgabenordnung (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen) als Preislisten sechs Jahre lang aufzubewahren (in dieser Zeit sollten sie übrigens schon mindestens drei Mal aktualisiert worden sein ;-)). – Umkehrschluss: Wer unbedingt will, kann die Karten aus 2001 jetzt also entsorgen. Alternativ kann man sie der eigenen Hauschronik hinzufügen oder mir zusenden.
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