LMIV in Deutschland – na, und?
Mittlerweile sind ein paar Monate nach Inkrafttreten der neuen LMIV ins Land gegangen. Und: Niemand hat es gemerkt. – Wirklich niemand? Was ist aus all den Bedenkenträgern des letzten Jahres geworden? Versuch einer Bestandsaufnahme …
Aus meiner Sicht ist die beste Lösung auch die einfachste und in Deutschland sogar zulässige:
Im Sinne einer pragmatischen Vorgehensweise könnte durch einzelstaatliche Maßnahmen festgelegt werden, dass genaue Informationen zu Allergenen/Unverträglichkeiten [ … ] auf Nachfrage erhältlich sind.
Ergo: Es braucht im Gastraum oder in der Karte nur einen Hinweis dieser Art:
Im Hintergrund muss man dann natürlich auch wirklich das entsprechende Fachwissen vorhalten. Nichts wäre wohl peinlicher als bei einer realen Nachfrage oder gar einer Kontrolle ins Nichts zu greifen.
Zwischenzeitlich habe ich auch die anderen Ansätze zur Umsetzung der LMIV gesehen: Die „Fußnotenreihen“, die „telefonbuchdicken Anhänge“, das „Kleingedruckte“ oder auch Lösungen wie diese einer großen US-amerikanischen Schnellesskette:
Inhaltlich sicherlich völlig korrekt, aber: Wollen Sie das Zeug nach dieser Lektüre wirklich noch essen?